Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

2. pants

Spēkā · redakcija pārbaudīta 2026-05-17

Der Empfänger unterrichtet die

ūbermittelnde Behörde auf Ersuchen ūber die Verwendung der

ūbermittelten Daten und ūber die dadurch erzielten

Ergebnisse.