Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

3. pants

Spēkā · redakcija pārbaudīta 2026-05-17

Personenbezogene Daten dūrfen

nur an die zuständigen Stellen ūbermittelt werden. Die weitere

Übermittlung an andere Stellen darf nur mit vorheriger Zustimmung

der ūbermittelnden Stelle erfolgen.