Abkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Rückübergabe / Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

5. pants

Spēkā · redakcija pārbaudīta 2026-05-17

Die ūbermittelnde und die

empfangende Behörde sind verpflichtet, die Übermittlung und den

Empfang von personenbezogenen Daten aktenkundig zu machen.